- § 1Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Verbot lauter Güterwagen
- § 4Ausnahmen vom Verbot
- § 5Befreiungen vom Verbot
- § 6Berechnung der Schallemission und Schallimmission
- § 7Pflichten der Betreiber der Schienenwege und der Zugangsberechtigten
- § 8Auskunftspflichten für Betreiber der Schienenwege und für Zugangsberechtigte
- § 9Zuständige Behörden
- § 10Überwachung durch die zuständigen Behörden
- § 11Maßnahmen bei Verstößen
- § 12Zwangsgeld
- § 13Bußgeldvorschriften
- § 14Abweichungsfestigkeit
SchlärmschG Schienenlärmschutzgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Dieses Gesetz findet Anwendung auf laute Güterwagen, die auf der regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Deutschland zum Einsatz kommen.
Quelle: BMJ
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