FKAG Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zuständigkeit und Anwendungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank§ 4 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem Gemeinsamen Ausschuss§ 5 Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator§ 6 Ermittlung eines Finanzkonglomerats§ 7 Zugehörigkeit zur Finanzbranche§ 8 Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten§ 9 Berechnung der Zugehörigkeit zur Finanzbranche und der Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten§ 10 Schwellenwerte für die Einstufung als Finanzkonglomerat§ 11 Feststellung eines Finanzkonglomerats§ 12 Übergeordnetes Unternehmen§ 13 Befreiung und Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung§ 14 Ausnahme von der laufenden Beaufsichtigung§ 15 Erweiterung der zusätzlichen Beaufsichtigung§ 16 Bezugnahme auf Bilanzsumme oder auf Solvabilitätsanforderungen§ 17 Eigenmittelausstattung§ 18 Berechnung der Eigenmittel§ 19 Freistellung von den Eigenmittelanforderungen§ 20 Festsetzung von Korrekturposten§ 21 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln auf Konglomeratsebene§ 22 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen über die angemessene Eigenmittelausstattung§ 23 Risikokonzentrationen und konglomeratsinterne Transaktionen§ 24 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen§ 25 Besondere organisatorische Pflichten§ 26 Prognoserechnungen§ 27 Begründung von Unternehmensbeziehungen§ 28 Gemischte Finanzholding-Gesellschaften§ 29 Auskünfte und Prüfungen§ 30 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen§ 31 Sofortige Vollziehbarkeit§ 32 Bußgeldvorschriften§ 33 Übergangsvorschriften zu § 23