35. BImSchV Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen§ 3 Kennzeichnung§ 4 Ausgabe der Plaketten§ 5 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge§ 6 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene FahrzeugeAnhang 1 Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1)Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen (zu § 2 Abs. 2)Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (zu § 2 Abs. 3)