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LJG NRW
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Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
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Verwaltungsrecht
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Energie- & Umweltrecht
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§ 15 Nichtigkeit von Jagdpachtverträgen und Jagderlaubnisverträgen
Ein Vertrag, der den Bestimmungen des
§ 11 Abs. 1
dieses Gesetzes nicht entspricht, ist nichtig.
Quelle:
Justizportal NRW
Import:
16.12.2024