JustG NRW Justizgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Es finden in den Verfahren vor den Schifffahrtsgerichten entsprechende Anwendung
- 1.
- 2.die Bestimmungen über die Öffentlichkeit und die Sitzungspolizei gemäß §§ 169 bis 183 des Gerichtsverfassungsgesetzes,
- 3.
- 4.
Quelle: Justizportal NRW
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