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GewStG
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Gewerbesteuergesetz
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Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
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§ 1 Steuerberechtigte
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
Quelle:
BMJ
Import:
16.12.2024